Der Gemeinderat ist die ausführende Behörde (Exekutive) der Gemeinde.
Er besteht aus 5 Mitgliedern für eine Amtsdauer von 5 Jahren.
Die Aufgaben des Gemeinderates werden in den Grenzen der Gesetzgebung und Verordnungen der Gemeinde festgelegt.
Sie betreffen insbesonders:
Unter Verwaltung des Vermögens der Gemeinde versteht sich: