Wohnwagen
- Bei einem Wechsel des Wohnwagens, muss die
Gemeindebehörde im Voraus informiert werden. Ein Beschrieb des
neuen Modells muss beigelegt werden.
- Wohnwagen, die eine Sonderbewilligung des
Strassenverkehramtes benötigen, sind auf dem Camping verboten.
- Wohnwagen dürfen eine Breite von 2,50
Metern, sowie eine Länge über alles
von 7,50 Metern nicht
überschreiten.
- Wohnwagen die schon auf dem Campingplatz stehen, den
obenstehenden Kriterien aber nicht entsprechen, werden toleriert,
können aber nicht an neue Mieter übertragen werden.
- Die Gemeindeverwaltung untersagt jeglichen Halterwechsel
ohne ihre Bewilligung. Bei Nichtbeachtung ist sie nicht verpflichtet
dem neuen Halter einen Platz zuzuhalten.
Äusserliche Veränderungen
- Veränderungen und Installationen um den Wohnwagen,
ausser Vorzelten mit Normgrössen, sind ohne Zusage der
Gemeindeverwaltung nicht erlaubt.
- Gartenplatten für Wege oder Terrassen
dürfen nicht einzementiert, sondern nur frei verlegt werden.
- Ausseninstallationen dürfen nicht fix verankert
werden.
Unterhalts-arbeiten
- Rasenmähen ist an folgenden Tagen
untersagt : Sonntagen, Offiziellen Feiertagen, sowie am
Freitag nach Auffahrt. An allen übrigen Tagen zwischen
12.00 und 13.00.
- Die öffentlichen Hecken und Bäume
dürfen ohne Bewilligungen der Gemeindebehörde nicht
geschnitten werden.
- Private Hecken und Bäume müssen
unterhalten werden und dürfen eine Höhe von 5.00
Metern für Bäume und 2.00
Metern für Hecken nicht überschreiten.
Tarife und Taxen für Wohnwagen
- Der Pauschalpreis für die Elektrizität
bei Wohnwagen mit elektrischem Anschluss beläuft sich auf Fr.
100.00.
Der Pauschalpreis für das Wasser bei Wohnwagen
beläuft sich auf Fr.
50.00.
- Die Kurtaxe pro Wohnwagen ist pro Jahr Fr. 70.00.
Tarife und Taxen für Cabanon
- Der Preis für den Standplatz liegt bei Fr. 14.00 pro m2.
- Wasser Fr. 50.00 pro Jahr.
- Die Kurtaxe ist pauschal Fr. 70.00 pro Jahr.
- Die Miete vom Wasserzähler ist Fr. 85.00 pro Jahr.
- Die Abwasser Taxe ist Fr.100.00 pro Jahr.
Haushalt Abfälle
- Der Hauskehricht wird in den 2 vorgesehen
Container (Pressen) entsorgt; bei der Abfallsammelstelle oder im Hafen
(24 h/24)..
- Wir erinnern Sie daran, dass der Abfall aus Ihrem Wohnort
nicht in Chevroux entsorgt werden darf. Zuwiderhandlung
wird geahndet !
Elektrizität
- Die Elektrizität wird vom 1.
November bis 1. April abgestellt.
Verkehr
- Es ist verboten auf dem Campingareal die Geschwindigkeit von
20 km / h zu überschreiten.
- Die Parkplätze um und auf dem Areal sind
für die Mieter des Campings reserviert. Besucher
müssen ihren Wagen auf den Gemeindeparkplätzen
stationieren.
Divers
- Es ist verboten die Hunde innerhalb oder ausserhalb des
Campings streunen zu lassen.