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Wohnwagen

  • Bei einem Wechsel des Wohnwagens, muss die Gemeindebehörde im Voraus informiert werden. Ein Beschrieb des neuen Modells muss beigelegt werden.
  • Wohnwagen, die eine Sonderbewilligung des Strassenverkehramtes benötigen, sind auf dem Camping verboten.
  • Wohnwagen dürfen eine Breite von 2,50 Metern, sowie eine Länge über alles von 7,50 Metern nicht überschreiten.
  • Wohnwagen die schon auf dem Campingplatz stehen, den obenstehenden Kriterien aber nicht entsprechen, werden toleriert, können aber nicht an neue Mieter übertragen werden.
  • Die Gemeindeverwaltung untersagt jeglichen Halterwechsel ohne ihre Bewilligung. Bei Nichtbeachtung ist sie nicht verpflichtet dem neuen Halter einen Platz zuzuhalten.

Äusserliche Veränderungen

  • Veränderungen und Installationen um den Wohnwagen, ausser Vorzelten mit Normgrössen, sind ohne Zusage der Gemeindeverwaltung nicht erlaubt.
  • Gartenplatten für Wege oder Terrassen dürfen nicht einzementiert, sondern nur frei verlegt werden.
  • Ausseninstallationen dürfen nicht fix verankert werden.

Unterhalts-arbeiten

  • Rasenmähen ist an folgenden Tagen untersagt : Sonntagen, Offiziellen Feiertagen, sowie am Freitag nach Auffahrt. An allen übrigen Tagen zwischen 12.00 und 13.00.
  • Die öffentlichen Hecken und Bäume dürfen ohne Bewilligungen der Gemeindebehörde nicht geschnitten werden.
  • Private Hecken und Bäume müssen unterhalten werden und dürfen eine Höhe von 5.00 Metern für Bäume und 2.00 Metern für Hecken nicht überschreiten.

Tarife und Taxen für Wohnwagen

  • Der Pauschalpreis für die Elektrizität bei Wohnwagen mit elektrischem Anschluss beläuft sich auf Fr. 100.00.
    Der Pauschalpreis für das Wasser bei Wohnwagen beläuft sich auf Fr. 50.00.
  • Die Kurtaxe pro Wohnwagen ist pro Jahr Fr. 70.00.

Tarife und Taxen für Cabanon

  • Der Preis für den Standplatz liegt bei Fr. 14.00 pro m2.
  • Wasser Fr. 50.00 pro Jahr.
  • Die Kurtaxe ist pauschal Fr. 70.00 pro Jahr.
  • Die Miete vom Wasserzähler ist Fr. 85.00 pro Jahr.
  • Die Abwasser Taxe ist Fr.100.00 pro Jahr.

Haushalt Abfälle

  • Der Hauskehricht wird in den 2 vorgesehen Container (Pressen) entsorgt; bei der Abfallsammelstelle oder im Hafen (24 h/24)..
  • Wir erinnern Sie daran, dass der Abfall aus Ihrem Wohnort nicht in Chevroux entsorgt werden darf. Zuwiderhandlung wird geahndet !

Elektrizität

  • Die Elektrizität wird vom 1. November bis 1. April abgestellt.

Verkehr

  • Es ist verboten auf dem Campingareal die Geschwindigkeit von 20 km / h zu überschreiten.
  • Die Parkplätze um und auf dem Areal sind für die Mieter des Campings reserviert. Besucher müssen ihren Wagen auf den Gemeindeparkplätzen stationieren.

Divers

  • Es ist verboten die Hunde innerhalb oder ausserhalb des Campings streunen zu lassen.