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Bootsparkplatz – Winterlager

Die Schiffe werden vom. 1. September 2011 bis 1. Dezember 2011 (letzte frist) ausgewassert.

Wer sein Boot auf dem Parkplatz der Gemeinde überwintern will, muss dies bis spätestens zum :   1. November 2011, dem Hafenmeister melden.

Die Schiffe werden vom 1. März bis 15. Mai eingewassert.

Alle Boote müssen den Parkplatz bis zum 15. Mai 2011 verlassen. Ab 16. Mai werden für die Boote die noch auf dem Parkplatz stehen Fr. 10.00 pro Tag verrechnet

Aus Sicherheitsgründen, dürfen bei Booten im Winterlager auf dem Parkplatz die Räder der Anhänger nicht entfernt werden.

Es ist verboten auf dem Parkplatz Arbeiten wie Abkratzen des Unterwassers, schleifen ohne Absauganlage, Farbauftrag mit der Spritzpistole, u.s.w. (Informationen beim Hafenmeister) auszuführen.
Erlaubt sind : Jährpches Antifauling, polieren. Bei der Einwasserung muss der Platz sauber zurückgelassen werden.

Anhänger – Lagerböcke

Anhänger und Lagerböcke müssen mit einem Kleber "BER" für das laufende Jahr versehen sein.

Der Hafenmeister markiert diese beim Einwassern des Bootes.

Der Besitzer ist gehalten, den Anhänger der Bootsnummer zu versehen (gut lesbar).

Tarife für die Lagerung beträgt Fr. 100.00 par Anhänger pauschal. Barzahlung beim Hafenmeister. Die Anhänger und Lagerböcke müssen sich in gutem Zustand befinden und dem vorgesehenen Boot entsprechen. Sie müssen mit einer klappbaren Deichsel und mit aufblasbaren Pneus versehen sein.

Anhänger und Böcke die schwer zu manipulieren sind, sind nicht zugelassen. Nur Anhänger mit Luftreifen sind erlaubt. Anhänger im Eigenbau (Lastwagenanhänger, Autochassis etc…) hergestellt sind nicht zugelassen.

Wer seinen Anhänger oder Lagerbock wechselt, ist gehalten den Hafenmeister zu informieren, sofern der alte entsorgt werden muss.

Anhänger oder Böcke die nicht über einen Kleber der letzten Jahre (2009, 2010, 2011) verfügen, werden durch die Gemeinde entsorgt. Umkosten zu lasten des Besitzers.

Sommerlager

Wer sein Boot nicht einwassert und es den Sommer über auf dem Gemeindegelände lagern will, ist gehalten den Hafenmeister zu informieren. Dieser weist dem Boot einen Platz zu.

Lagertaxe : Fr. 400.- pro Schiff, vom 15. Mai - 31. Oktober 2011.

Kran

Das heben der Boote mit dem Kran erfolgt durch den Hafenmeister; ausschliesslich auf Absprache (tél. 079 660 80 66). Anmeldungen über SMS, E-mail u.a, werden nicht berücksichtigt

Beim heben des Bootes muss der Bootsverantwortliche den Kranführer informieren, wo sich sensible Punkte befinden (Motorschraube, Welle Elektronik). Es ist empfohlen die Stellen zu markieren. Ohne diese Massnahmen, lehnen wir jegliche Verantwortung für eventuelle Schäden ab.