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Autoverkehr und parken

  • Der Parkplatz ist gebührenpflichtig (Automat am Eingang). Kontrollen werden durchgeführt und Fehlverhalten durch Bussen geahndet. Wer im Besitz einer Vignette "PARC 2011" ist, muss diese gut sichtbar unten links an die Windschutzscheibe kleben, Fehlverhalten wird geahndet. Es werden keine Ausnahmen gemacht.
  • Die Vignette "PARC 2011" können an folgenden Orten bezogen werden: Hafenmeister, Gemeindeverwaltung, Verkaufsladen, oder durch bezahlen mit dem Einzahlungsschein. Der Preis für die Vignette beträgt Fr. 70.00 für die ganze Saison. Die Vignette gibt keinen Anspruch auf einen Parkplatz.
  • Das Parken des Autos ist verboten: auf dem ganzen Areal des Portalkrans am Hafen; bei den Sanitäranlagen; auf der Strasse die zum Hafen führt; auf der alten Hafenmole.

In den Zonen, markiert durch die Tafeln "Zone de mise à ban" ist das Parken ausnahmslos verboten. Zuwiderhandelnde werden gebüsst..

Elektrische Installationen

Zapfstellen für Elektrizität mit 230V-Steckdosen befinden sich: beim Parkplatz und beim Reparatursteg im Hafen (Microchips beim Hafenmeister erhältlich).

Fäkalientank

Absaugen der Fäkalientänke : eine Vakuumpumpe befindet sich beim Kran. Die Benützung ist kostenlos für die Gäste mit Magnetkarte (Die Magnetkarte ist gültig für Abfall, Dusche und Fäkalientank).

Sanitäranlagen

Zutritt und Benützung der Duschen ist ebenfalls kostenlos für alle Gäste mit Magnetkarte

Abfall / Hauskehricht

Eine Press-Station (Gewichtstaxe) steht bei der Auto-Waschanlage zur Entsorgung des Hauskehrichts zur Verfügung. Zur Benützung des Press-Station benötigt man eine aufladbare Magnetkarte. Nachladen bei der Gemeindeverwaltung und am Automaten im Hafen.

Empfehlungen an die Hafenbenützer

Wir erinnern die Benützer des Hafen von Chevroux an folgende Punkte :

  • Zwischen 20.00 Uhr und 08.00 Uhr ist es untersagt irgendwelche Arbeiten auszuführen oder anderweitig die Ruhe zu stören. Wir bitten ebenfalls Ordnung und Ruhe zu respektieren im Bereich des Hafens, auf dem Wasser sowie auf dem Land.
  • Im Falle von Stromausfällen, übernimmt die Gemeinde Chevroux keine Verantwortung für eventuell entstandene Schäden. Dies liegt in der Aufgabe der privaten Versicherungen.
  • Sämtliche Seile und Festmacher zwischen Pfosten, Schwimmsteg und Schiff müssen mit Dämpfern versehen sein (Art. 13 al. 3 des Reglements).
  • Das Anbringen von Schutzvorrichtungen (Plastik u.a.) an den verzinkten Pfosten ist verboten. Erkundigen Sie sich beim Hafenmeister.
  • Das Waschen und Reinigen des Bootes innerhalb des Hafens ist verboten, einbezogen das Benützen von Hochdruckreiniger (Kärcher etc.).
  • Zusätzliche Installationen auf den Schwimmstegen und an den Pfosten sind nicht erlaubt.
  • Das manipulieren der Hafenbeleuchtung ist untersagt !
  • Das Nachfüllen von Treibstoff und Motorenöl im Hafen ist verboten(Wasserverschmutzung).