- Der Parkplatz ist gebührenpflichtig (Automat am
Eingang). Kontrollen werden durchgeführt und Fehlverhalten
durch Bussen geahndet. Wer im Besitz einer Vignette
"PARC 2011" ist, muss diese gut sichtbar unten links an die
Windschutzscheibe kleben, Fehlverhalten wird geahndet. Es werden keine
Ausnahmen gemacht.
- Die Vignette "PARC 2011" können an folgenden Orten
bezogen werden: Hafenmeister, Gemeindeverwaltung, Verkaufsladen, oder
durch bezahlen mit dem Einzahlungsschein. Der Preis für die
Vignette beträgt Fr. 70.00
für die ganze Saison. Die Vignette gibt keinen Anspruch auf
einen Parkplatz.
- Das Parken des Autos ist verboten: auf dem ganzen Areal des
Portalkrans am Hafen; bei den Sanitäranlagen; auf der Strasse
die zum Hafen führt; auf der alten Hafenmole.
In den Zonen, markiert durch die Tafeln "Zone de
mise à ban" ist das Parken ausnahmslos verboten.
Zuwiderhandelnde werden gebüsst..
Zapfstellen für Elektrizität mit
230V-Steckdosen befinden sich: beim Parkplatz und beim Reparatursteg im
Hafen (Microchips beim Hafenmeister erhältlich).
Absaugen der Fäkalientänke : eine
Vakuumpumpe befindet sich beim Kran. Die
Benützung ist kostenlos für die Gäste mit
Magnetkarte (Die Magnetkarte ist gültig für Abfall,
Dusche und Fäkalientank).
Zutritt und Benützung der Duschen ist
ebenfalls kostenlos für alle Gäste mit Magnetkarte
Eine Press-Station (Gewichtstaxe) steht bei der
Auto-Waschanlage zur Entsorgung des Hauskehrichts zur
Verfügung. Zur Benützung des Press-Station
benötigt man eine aufladbare Magnetkarte.
Nachladen bei der Gemeindeverwaltung und am Automaten im Hafen.
Wir erinnern die Benützer des Hafen von Chevroux an
folgende Punkte :
- Zwischen 20.00 Uhr und 08.00 Uhr ist es
untersagt irgendwelche Arbeiten auszuführen oder anderweitig
die Ruhe zu stören. Wir bitten
ebenfalls Ordnung und Ruhe zu respektieren im Bereich
des Hafens, auf dem Wasser sowie auf
dem Land.
- Im Falle von Stromausfällen,
übernimmt die Gemeinde Chevroux keine Verantwortung
für eventuell entstandene Schäden. Dies liegt in der
Aufgabe der privaten Versicherungen.
- Sämtliche Seile und Festmacher zwischen Pfosten,
Schwimmsteg und Schiff müssen mit Dämpfern versehen
sein (Art. 13 al. 3 des Reglements).
- Das Anbringen von Schutzvorrichtungen (Plastik u.a.) an
den verzinkten Pfosten ist verboten. Erkundigen Sie sich beim
Hafenmeister.
- Das Waschen und Reinigen des Bootes innerhalb des Hafens
ist verboten, einbezogen das Benützen von Hochdruckreiniger
(Kärcher etc.).
- Zusätzliche Installationen auf den Schwimmstegen
und an den Pfosten sind nicht erlaubt.
- Das manipulieren der Hafenbeleuchtung ist untersagt !
- Das Nachfüllen von Treibstoff und Motorenöl im Hafen ist verboten(Wasserverschmutzung).